AKTUELLES

2023

Wir suchen eine(n) motivierte(n) Auszubildende(n) zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) zur Verstärkung unseres Teams. Nähere Informationen finden Sie hier.

2020

Antworten Zusammenfassung Covid-19-Coronavirus

Wir haben Ihnen in den nachfolgenden Beiträgen seit dem 25.03.2020 zu vielen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Coronavirus erste Antworten zusammengefasst. Die Aufstellung wird regelmäßig akutalisiert und erweitert.

Gerne beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen, die sich Sie im privaten oder beruflichen Bereich im Zusammenhang mit der aktuellen Situation stellen!

Covid-19-Coronavirus und Betriebsschließungsversicherungen

Einige Unternehmen haben für den Fall einer Betriebsschließung oder Betriebsunterbrechung Versicherungen abgeschlossen, mit denen das Risiko von Umsatzausfälle ganz oder zumindest zu einem großen Teil abgesichert werden sollte. Teilweise haben diese Versicherungen bereits öffentlich angekündigt, dennoch keine Zahlungen zu leisten, wenn die Betriebsschließungen auf den Covid-19-Coronavirus zurückzuführen sind. Herr Rechtsanwalt Rauser steht Ihnen im Zusammenhang mit allen Fragen zu diesem Thema jederzeit gerne zur Verfügung und gibt Ihenn in dem folgenden Betirag eine erste Orientierung.


Covid-19-Coronavirus und Betriebschließungsversicherungen – PDF öffnen »

CORONA Soforthilfen

Am 1.4.2020 hatten wir bereits über die Soforthilfen von Bund und Land für (Solo-)Selbständige und kleinere Unternehmen infolge der Covid-19-Pandemie berichtet. Die Programme hierzu helfen vielen Betroffenen nur über die ersten Wochen hinweg. Schnell stellt sich die Frage, ob ggf. weitergehende Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehen können, wenn der eigene Betrieb von behördlichen Betriebsschließung betroffen ist. Den aktuellen Diskussionsstand hat Ihnen unser Rechtsreferendar Kai Wörner zusammengefasst. Für alle Fragen in diesem Zusammenhang stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Tögel und Herr Rechtsanwalt Dr. Clemens Muñoz jederzeit zur Verfügung.


Covid-19-Coronavirus: Entschädigungen nach dem IfSG PDF öffnen »

Baustellen Problemsituation: Covid-19-Coronavirus

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass es auf Baustellen in Folge des Covid-19-Coronavirus zu vielfältigen Problemsituation und erheblichen Bauverzögerungen kommen wird. Welche Maßnahmen können Sie bereits jetzt zur Vermeidung oder ggf. auch Verteidigung in einem kommenden Rechtsstreit treffen? Rechtsanwalt Prof. Dr. Mathias Preussner gibt in diesem Zusammenhang Tipps für die baubegleitende Dokumentation


Tipps für baubegleitende Dokumentation PDF öffnen »

Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen

Welche Sicherheitsmaßnahmen hat der Arbeitgeber im Zuge der Covid-19-Coronapandemie auf Baustellen zu treffen? Arbeitsschutzgesetze stellen schon in gewöhnlichen Zeiten besondere Herausforderungen bei der Einrichtung und dem Betrieb vom Baustellen. In „Corona-Zeiten“ gewinnen viele dieser Bestimmungen besondere Bedeutung, die Ihnen Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Mathias Preussner und Herr Rechtsanwalt Markus Klett in diesem Beitrag zusammenfassen.


Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen PDF öffnen »

Soforthilfen von Bund und Land für (Solo)-Selbständige und Kleinunternehmen

Gerade (Solo-)Selbständige und kleinere Unternehmen benötigen aufgrund drastischer Umsatzeinbrüche aufgrund von Covid-19-coronabedingten Betriebsschließungen Hilfen vom Staat. Die Programme von Bund und Land hierzu wurden vor kurzem veröffentlicht. Der Inhalt und ggf. damit verbundene „Fallstricke“ hat unser Rechtsreferendar Kai Wörner für Sie zusammengefasst. Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung der Soforthilfen oder auch sonstigen Möglichkeiten der kurzfristigen Liquiditätsbeschafftung stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Tögel und Herr Rechtsanwalt Dr. Clemens Muñoz jederzeit zur Verfügung.


Soforthilfen von Bund und Land für (Solo)-Selbständige und Kleinunternehmen PDF öffnen »

Abwicklung von Lieferverträgen & Wohnraummiete in der Corona-Krise

Was passiert mit der Abwicklung von Lieferverträgen in der Corona-Krise? Der Gesetzgeber hat mit dem COVID-19-Pandemiegesetz schnell reagiert und teilweise Leistungsverweigerungsrechte und ein weitreichendes „Schuldnermoratorium“ geschaffen. Frau Rechtsanwältin Anna Katharina Kowalski fasst die wesentlichen Neuregelungen für Sie in diesem Beitrag zusammen.

Wohnraummiete und der Covid-19-Coronavirus

Auch für viele Vermieter und Mieter bringt das neue Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie weitreichende Folgen mit sich – Tipps für das weitere Miteinander von Vermieter und Mieter zeigt Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Ruth Christina Siegel auf.

Einen Überblick über die Auswirkungen auf Gewerberaummietverhältnisse finden Sie bereits seit dem 27.3.2020 hier.

Covid-19 Bußgeld im Straßenverkehr

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Preussner und Herr Rechtsanwalt Klett geben erste Antworten für Sie als Baubeteiligte, sei es als Bauherr, Bauunternehmern, (Fach-)Planer oder Bauträger.

Bußgeld im Straßenverkehr während der Covid-19-Coronakrise?

Welche Auswirkungen hat die Covid-19-Coronakrise auf Bußgeldbescheide, die Sie wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten erhalten haben?

Herr Rechtsanwalt Rauser berichtet hier, welche unverhofften Möglichkeiten zur Abwehr derartiger Bescheide sich unter Umständen derzeit ergeben können.

Covid-19: Gewerberaummietverhältnisse

Erhalten Sie einen Überblick über die Auswirkungen des gestern im Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Abmilderung der Auswirkungen der Covid-19-Coronaviruspandemie auf Gewerberaummietverhältnisse – zusammengefasst für Sie von Frau Rechtsanwältin Dr. Ruth Christina Siegel.

Gesellschaftsrechtliche Neuregelungen durch das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz

Unabhängig davon ob Sie Ihr Unternehmen in Form einer GmbH, einer Aktiengesellschaft oder einer anderen Rechtsform betreiben – durch das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz ergeben sich erweiterte Möglichkeiten für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen, die Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Tögel in dem hier verfügbaren Beitrag zusammenfasst.

Kurzarbeit & Hoteliers in der Covid-19-Coronakrise

Sehr viele Unternehmen sind derzeit aufgrund plötzlicher Umsatzeinbußen und der Ungewissheit über die kurz- und mittelfristige Zukunft gezwungen, sich mit arbeitsrechtlichen Themen auseinanderzusetzen, die ihnen bisher noch nicht so oft begegnet sind. Dies gilt insbesondere für das Thema „Kurzarbeit“. Die wichtigsten Informationen unter Berücksichtigung der aktuell vom Bund geplanten Gesetzesänderungen fasst Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Katrin Knorpp in diesem Beitrag zusammen.

Der Hotelier – in der Covid-19-Coronakrise zwischen Baum und Borke!

Die Hotel- und Beherbergungsbranche sieht sich angesichts der aktuellen Covid-19-Coronapandemie vor teilweise existenzbedrohende Probleme gestellt. Informationen zur aktuellen Rechtslage und Möglichkeiten des Hoteliers fasst Herr Rechtsanwalt Weimer für Sie hier zusammen.

Rechte für Reisende in der Covid-19 Zeit

Zahlreiche Reisen sind bereits aufgrund der weltweit grassierenden Covid-19-Coronapandemie abgesagt worden und ein Ende ist bisher nicht in Sicht. Welche Rechte Reisende haben, fasst Ihnen Frau Rechtsanwältin Anna Katharina Kowalski in dem folgenden Beitrag zusammen.

Die Covid-19-Coronapandemie und ihre Auswirkungen auf Bebauungsplanverfahren

Nicht nur die private Hand, auch zahlreiche Gemeinden wurden von der Covid-19-Coronapandemie überrascht. Welche Auswirkungen diese auf laufende Bebauungsplanverfahren haben kann, fasst Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Clemens Muñoz hier zusammen.

Auszeichnung WIRTSCHAFTSWOCHE für Kues & Partner

WIRTSCHAFTSWOCHE zeichnet Kues & Partner als eine der führenden Baurechtskanzleien in Deutschland aus!

Die zum Handelsblatt-Verlag gehörende Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ hat unsere Kanzlei Kues & Partner in der aktuellen WirtschaftsWoche-Listung im Rechtsgebiet „Baurecht“ als „TOP Kanzlei 2020“ ausgezeichnet.

Unser Kollege Prof. Dr. Mathias Preussner wurde gleichzeitig als „TOP Anwalt 2020“ empfohlen. Dazu gratulieren wir ihm herzlich!

Um diese Auszeichnung zu vergeben, befragte das Handelsblatt Research Institute mehr als 830 Juristen in 70 Sozietäten. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, daraus die renommiertesten Kollegen zu benennen. Die entstandene Liste wurde von einer Expertenjury bewertet, die für den Bereich Baurecht 30 führende Kanzleien und 43 besonders empfohlene Anwälte herausfilterte.

Aufgrund dieser Auszeichnung sind wir berechtigt, die WirtschaftsWoche-Qualitätssiegel „TOP Kanzlei – Baurecht“ und „TOP Anwalt – Baurecht“ zu führen.

VERSTÄRKUNG gesucht!

Wir suchen VERSTÄRKUNG für unser Reno-Team sowie Auszubildende (m/w/d)!

Gerne wenden Sie sich an unsere Personalverantwortlichen Herrn RA Michael Rauser und/oder Herrn RA Dr. Stephan Tögel per Mail an bewerbung@kues-partner.de

Neue Kollegin bei Kues & Partner

Wir freuen uns, dass wir ab 01.01.2020 Frau Rechtsanwältin Anna Katharina Kowalski als neue Kollegin begrüßen durften. Frau Rechtsanwältin Kowalski wird uns schwerpunktmäßig in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Mietrecht und Kaufrecht verstärken.

2019

Herzlichen Glückwunsch: Fachanwältin im Miet- und WEG-Recht!

Wir gratulieren herzlich zur Verleihung des Titels “Fachanwältin im Miet- und WEG-Recht”! 

Die Verleihung dieser Bezeichnung setzt gem. §§ 5, 14c Fachanwaltsordnung (FAO) den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, insbesondere zu Gewerberaum- und Wohnraummietverhältnissen, Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, Nachbarrecht und Immobilienrecht voraus.

Damit erhöht sich die Anzahl an Fachanwaltstiteln in unserer Kanzlei auf insgesamt 10.


Kues & Partner begrüßt neuen Kollegen

Wir freuen uns, dass wir ab 01.05.2019 Herrn Rechtsanwalt Markus Klett als neuen Kollegen begrüßen durften. Herr Rechtsanwalt Klett wird uns schwerpunktmäßig in den Bereichen öffentliches und privates Nachbarrecht, privates Baurecht und im Kaufrecht unterstützen.

2018

Kues & Partner begrüßt neue Kollegin

Wir freuen uns, dass wir ab 05.11.2018 Frau Rechtsanwältin Verena Liszka als neue Kollegin begrüßen durften. Frau Rechtsanwältin Liszka wird uns schwerpunktmäßig in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Mietrecht, Kaufrecht und Nachbarschaftsrecht verstärken.

Kommentar zum Bauvertragsrecht

RA Prof. Dr. Preussner veröffentlicht im C.H. Beck-Verlag den neuen Kommentar zum Bauvertragsrecht. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Stellung zum Leistungsverweigerungsrecht des Planers

Rechtsanwalt Prof. Dr. Preussner nimmt in BauR 2018, Heft 9, 1321-1337 Stellung zum Leistungsverweigerungsrecht des Planers. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung des Aufsatzes:

Der Autor stellt im ersten Abschnitt die Die Rechtslage bis zum 31.12.2017 dar. Er zeigt auf, dass das Reichsgericht und auch der Bundesgerichtshof über Jahrzehnte die Auffassung vertraten, eine Gesamtschuld setze voraus, dass mehrere Schuldner wenigstens zunächst die gleiche Leistung schulden. Ein Gesamtschuldverhältnis konnte nach dieser Rechtsprechung nur entstehen, wenn die geschuldeten Leistungen den gleichen Inhalt besaßen. Daran fehlt es im Verhältnis von Planer zum bauausführende Unternehmer, wenn der Planer auf Schadensersatz und der Unternehmer (nur) auf Mangelbeseitigung haften. Im Jahr 1965 wurde dem Großen Senat des BGH die Frage vorgelegt, ob der Architekt, den der Bauherr nach § 635 BGB wegen Aufsichtspflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, gegen den Bauunternehmer einen Ausgleichsanspruch gem. § 426 BGB geltend machen kann. Der Große Senat hat sich wie folgt positioniert: Die Verpflichtungen des Architekten und des Bauunternehmers stehen sich bei der vorliegenden Sachlage nicht nur deshalb besonders nahe, weil sie durch eine enge Zweckgemeinschaft verbunden sind, die auf die plangerechte und mangelfreie Errichtung des Bauwerkes gerichtet ist; es wohnt ihnen vielmehr darüber hinaus eine besonders enge Verwandtschaft auch deshalb inne, weil ihre inhaltliche Verschiedenheit hart an der Grenze zur inhaltlichen Gleichheit liegt (vgl. BGH, Urteil vom 01.02.1965, Az.: GSZ 1/64).

Der Architekt und der Unternehmer sind im Umfang ihrer Haftung mithin Gesamtschuldner. Der Gesetzgeber hat sich dieser Sichtweise mit der Einführung des § 650t BGB angeschlossen und sie damit auf Dauer jeglicher weiterer Diskussion entzogen. Preussner geht im nächsten Abschnitt auf das Wahlrecht des Bestellers bei der Inanspruchnahme der Gesamtschuldner ein. Er skizziert die Rechtsprechung zum Wahlrecht nach § 421 BGB bis zum 31.12.2017 (hierzu BGH, Urteil vom 22.12.2011, Az.: VII ZR 136/11) und erläutert das Verhältnis des „Wahlrechts“ aus § 421 BGB zur „Chance zur zweiten Andienung“ bis zum 01.01.2018. Sodann befasst sich der Autor mit Leistungsverweigerungsrecht nach § 650t BGB. Preussner arbeitet heraus, dass die Aufforderung zur Nacherfüllung dann „erfolglos“ im Sinne von § 650t BGB ist, wenn sie nicht zu einer vertragsgerechten Mangelbeseitigung führt. Dabei muss der Besteller nicht so weit gehen, den bauausführenden Unternehmer auf Nacherfüllung zu verklagen, um am Ende des Rechtsstreits die Erfolglosigkeit seines Vorgehens belegen zu können. In seinem Fazit hält der Autor fest, dass über das Tatbestandsmerkmal der „Erfolglosigkeit“ im Sinne von § 650t BGB eine interessengerechte Lösung der Fallkonstellationen möglich ist, in denen das Interesse des Bestellers, uneingeschränkt von seinem Wahlrecht Gebrauch machen zu dürfen, das Interesse des Planers und des bauausführenden Unternehmers überwiegt, zunächst von der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches verschont zu bleiben und stattdessen die Nacherfüllung durch den bauausführenden Unternehmer zu ermöglichen.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die für mehr Transparenz und Sicherheit Ihrer Daten sorgen soll.

Kues & Partner Rechtsanwälte setzen sich ausdrücklich für die Einhaltung ordnungsgemäßen Datenschutzes und die Sicherheit Ihrer Daten bei Speicherung und Verarbeitung ein. Wir dürfen daher auf unsere Datenschutzbestimmungen hinweisen, die Sie online einsehen können unter http://www.kues-partner.de/Datenschutzhinweise.html oder natürlich gerne auch persönlich in unserer Kanzlei. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Stephan Tögel, unter datenschutz@kues-partner.de  wenden.

Lehre: RA Prof. Dr. Preussner

RA Prof. Dr. Preussner ist seit Januar 2018 als Referent im Masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung“ an der Philipps Universität Marburg tätig und unterrichtet dort die Themen „Architekten- und Ingenieurrecht: Pflichten und Haftung des Architekten/ Ingenieurs

2017

Vortrag zum Thema "Das neue Bauvertragsrecht"

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Preussner hat einen Vortrag zum Thema „Das neue Bauvertragsrecht“ gehalten. Das Ministerium der Justiz sowie die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz bedanken sich herzlich. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

Vorankündigung 17./18.11.2017

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Preussner wird am 17./18.11.2017 im Rahmen der 24. IBR-Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Aktuelle Fragen des Architektenrechts nach dem neuen Bauvertragsrecht“ vortragen. Detaillierte Informationen können Sie hier einsehen.

2016

Vortrag: "Brennpunkte des Architektenrechts"

Vortragsankündigung: Rechtsanwalt Prof. Dr. Preussner wird am 07.10.2016 bei der Rechtsanwaltskammer Rheinland-Pfalz zum Thema „Brennpunkte des Architektenrechts“ in Mainz vortragen.

2015

Dissertation veröffentlicht: Rechtsanwalt Dr. Stephan Tögel

Rechtsanwalt Dr. Stephan Tögel veröffentlicht im Verlag Dr. Kovac seine Dissertation zum Thema „Der Irrtum bei Vertragsschluss und dessen Risiko für die Vertragspartner“. Das Buch wird zeitnah erscheinen und ist kurzfristig lieferbar. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Mediatorin Qualifikation

Wir gratulieren unserer Kollegin Frau Rechtsanwältin Dr. Knorpp zur Berechtigung zum Führen der Qualifikation „Mediatorin“ und freuen uns darüber, unser Team auch auf diesen Bereich ausweiten und Ihnen so in Zukunft noch kompetenter zur Seite stehen zu können!

Vernissage und Ausstellung in der Kanzlei Kues & Partner

Die Künstler Susanne Lubach und Joachim Schweikart präsentieren vom 20.11.2015 – 18.12.2015 im Rahmen einer Vernissage und Ausstellung in der Kanzlei Kues & Partner Skulpturen und Formen sowie Malerei. Eine Übersicht finden Sie hier.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Herrn Rechtsanwalt Dr. Munoz wurde am 26.10.2015 von der Rechtsanwaltskammer Freiburg das Recht verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die entsprechende Urkunde können Sie hier einsehen.

Wir gratulieren unserem Kollegen und freuen uns darüber, unser Team von Fachanwälten auch auf diesen Bereich ausweiten und Ihnen so in Zukunft noch kompetenter zur Seite stehen zu können!

2014

Kues & Partner Weihnachtsspende 2014

Kues & Partner unterstützt mit seiner Weihnachtsspende die Organisation Ashakiran. Mit der Spende werden für die Blindenschule Red-Cross School für the Blind in Indien Instrumente finanziert, so dass die blinden Kinder durch öffentliche Auftritte auf ihre Situation aufmerksam machen können und ihren Lebensunterhalt langfristig mit finanzieren können.

Kues & Partner: beim Malteser Social Day 2014

Kues & Partner engagiert sich auch dieses Jahr beim Malteser Social Day 2014.

Das Kinderhaus Löwenzahn braucht einen neuen Anstrich: Das Team der Kanzlei Kues & Partner packt erneut tatkräftig zusammen an. Denn wie es im Mandat gilt, stark neben dem Mandanten zu stehen, ist soziales Engagement kein Schlagwort, sondern ein gelebtes Miteinander.

Buch Rezension

Der Kollege Thomas Stumpf (Pirmasens) hat das neu erschienene Buch von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Preussner gelesen und hier rezensiert. Bei Interesse an dem Buch erhalten Sie selbstverständlich alle näheren Informationen über unsere Kanzlei.

Urteil des BGH

Rechtsanwalt Tögel bespricht in GWR 2014, S. 135 das Urteil des BGH vom 16.01.2014, Az. IX ZR 31/12 zum Thema „Keine insolvenzrechtliche Pflicht zur Eröffnung eines neuen freien Kontos nach Geschäftskontenpfändung“.

"Fachanwalt für Erbrecht"

Herrn Rechtsanwalt Jens Weimer wurde am 13.12.2013 von der Rechtsanwaltskammer Freiburg das Recht verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen. Die entsprechende Urkunde können Sie hier einsehen.

Wir gratulieren unserem Kollegen und freuen uns darüber, unser Team von Fachanwälten auch auf diesen Bereich ausweiten und Ihnen so in Zukunft noch kompetenter zur Seite stehen zu können!

2013

Kues & Partner "Malteser Social Day"

„Mit Herz und Hand“ – Das Team von Kues & Partner engagierte sich dieses Jahr beim „Malteser Social Day“ und legt einen Grillplatz für die Kinder des Kinderhauses Paradies an. Den Bericht hierüber können Sie hier lesen.

2012