"Fachanwalt für Erbrecht"

Herrn Rechtsanwalt Jens Weimer wurde am 13.12.2013 von der Rechtsanwaltskammer Freiburg das Recht verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen. Die entsprechende Urkunde können Sie hier einsehen.

Wir gratulieren unserem Kollegen und freuen uns darüber, unser Team von Fachanwälten auch auf diesen Bereich ausweiten und Ihnen so in Zukunft noch kompetenter zur Seite stehen zu können!