Soforthilfen von Bund und Land für (Solo)-Selbständige und Kleinunternehmen

Gerade (Solo-)Selbständige und kleinere Unternehmen benötigen aufgrund drastischer Umsatzeinbrüche aufgrund von Covid-19-coronabedingten Betriebsschließungen Hilfen vom Staat. Die Programme von Bund und Land hierzu wurden vor kurzem veröffentlicht. Der Inhalt und ggf. damit verbundene „Fallstricke“ hat unser Rechtsreferendar Kai Wörner für Sie zusammengefasst. Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung der Soforthilfen oder auch sonstigen Möglichkeiten der kurzfristigen Liquiditätsbeschafftung stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Tögel und Herr Rechtsanwalt Dr. Clemens Muñoz jederzeit zur Verfügung.


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