CORONA Soforthilfen

Am 1.4.2020 hatten wir bereits über die Soforthilfen von Bund und Land für (Solo-)Selbständige und kleinere Unternehmen infolge der Covid-19-Pandemie berichtet. Die Programme hierzu helfen vielen Betroffenen nur über die ersten Wochen hinweg. Schnell stellt sich die Frage, ob ggf. weitergehende Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehen können, wenn der eigene Betrieb von behördlichen Betriebsschließung betroffen ist. Den aktuellen Diskussionsstand hat Ihnen unser Rechtsreferendar Kai Wörner zusammengefasst. Für alle Fragen in diesem Zusammenhang stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Tögel und Herr Rechtsanwalt Dr. Clemens Muñoz jederzeit zur Verfügung.


Covid-19-Coronavirus: Entschädigungen nach dem IfSG PDF öffnen »