Urteil: "Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung nach Verzug“

Rechtsanwalt Dr. Tögel bespricht in Forderungspraktiker 03-04/2016 das Urteil des BGH vom 19.01.2016, Az. IX ZR 103/15 zum Thema „Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung nach Verzug“. Bei Interesse können Sie den Artikel von unserer Kanzlei erhalten.