Wir gratulieren herzlich zur Verleihung des Titels “Fachanwältin im Miet- und WEG-Recht”!
Die Verleihung dieser Bezeichnung setzt gem. §§ 5, 14c Fachanwaltsordnung (FAO) den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, insbesondere zu Gewerberaum- und Wohnraummietverhältnissen, Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, Nachbarrecht und Immobilienrecht voraus.
Damit erhöht sich die Anzahl an Fachanwaltstiteln in unserer Kanzlei auf insgesamt 10.