Einige Unternehmen haben für den Fall einer Betriebsschließung oder Betriebsunterbrechung Versicherungen abgeschlossen, mit denen das Risiko von Umsatzausfälle ganz oder zumindest zu einem großen Teil abgesichert werden sollte. Teilweise haben diese Versicherungen bereits öffentlich angekündigt, dennoch keine Zahlungen zu leisten, wenn die Betriebsschließungen auf den Covid-19-Coronavirus zurückzuführen sind. Herr Rechtsanwalt Rauser steht Ihnen im Zusammenhang mit allen Fragen zu diesem Thema jederzeit gerne zur Verfügung und gibt Ihenn in dem folgenden Betirag eine erste Orientierung.
Covid-19-Coronavirus und Betriebschließungsversicherungen – PDF öffnen »