HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten vom einzelkaufmännischen Start-up-Unternehmen bis zum Konzern umfassend und kompetent bei allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen: Von der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, über Erwerb von Beteiligungen, der (Neu-) Gründung oder des Erwerbs anderer Gesellschaften durch Unternehmenskauf (M&A-Prozess).

Kues & Partner greift dabei insbesondere auch auf ihre Erfahrungen im Insolvenzrecht und der Sanierungsberatung zurück und berät beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz, bei der Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Vorstände und Geschäftsführer oder zu Spezialthemen im Schnittbereich zwischen Gesellschaftsrecht und Sanierung (bspw. Eigenkapitalersatzrecht).

Ihre Ansprechpartner für Handels- und Gesellschaftsrecht:

Rechtsanwalt Dr. Stephan Tögel