Im Familienrecht leisten wir umfassende Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Familiensachen:
Unsere Betreuung umfasst insbesondere
- Beratung vor der Eheschließung, Entwurf von Eheverträgen,
- Vertretung im Trennungsverfahren (u. a. Trennungsunterhalt, Hausrat, Ehewohnung)
- Vertretung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
- Vertretung in Scheidungsverfahren und Folgesachen (u. a. nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht)
- Beratung hinsichtlich erbrechtlicher Fragen als Folge der Scheidung
- Beratung in Kindschaftssachen (Ehelichkeitsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung)
- Beratung bei Fragen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Beratung und Vertretung bei Lebenspartnerschaften
- Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten von und gegenüber nichtehelichen Kindern, insbesondere auch hinsichtlich des Unterhaltsanspruches der Kindesmutter
- Unterhaltspflichten gegenüber pflegebedürftigen Eltern
Ihre Ansprechpartner für Familienrecht:
Weitere Informationen zum Familienrecht finden Sie auch unter: www.scheidung.org