ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Verteidigung in Bußgeldsachen beginnt nicht erst vor Gericht. Wichtiger und effektiver ist die Verteidigung bereits zu Beginn und während den Ermittlungen. Je früher Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind Ihre Chancen im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht.

Der Beratungsschwerpunkt liegt auf den Straßenverkehrsdelikten, andererseits beraten wir Sie auch in allen anderen Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren vor Gericht.

Ihre Ansprechparnter für Ordnungwidrigkeitenrecht:

Rechtsanwalt Rauser
Rechtsanwalt Weimer