ARZTHAFTUNGSRECHT

Arzthaftungsrecht

Die Fehler eines Arztes können sowohl für den Arzt als auch den Patienten sehr weit reichende Folgen haben. Hier ist es bereits in einem frühen Verfahrensstadium sinnvoll, Hilfe durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Wir vertreten im Arzthaftungsrecht bzw. der Krankenhausträgerhaftung sowohl Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser bei der Abwehr als auch Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen im Haftpflichtprozess.

Ferner übernehmen wir die Verteidigung von Ärzten in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen ärztlichen Kunstfehlern, die dem Arzt vorgeworfen werden.

Ihr Ansprechpartner für Arzthaftungsrecht: 

Fachanwalt Michael Rauser