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Prof. Dr. Mathias Preussner

„Zur Honorarberechnung im Architektenrecht   – Anmerkung zum Urteil des BGH vom 09.02.2012 (VII ZR 31/11)”

Der Verfasser Der Beitrag befasst sich mit dem Architektenrecht und insbesondere der Leistungsseite des Architektenvertrages und bespricht zugleich die Entscheidung des BGH vom 09.02.2012 (VII ZR 31/11; NZBau 2012, 298). Einleitend stuft der Autor das Architektenrecht als Richterrecht ein und schildert die unterlassene Präzisierung des Architektenvertrages über das allgemeine Werkrecht hinaus. Neben den Vergütungsregelungen in der HOAI (juris: AiHonO) werden die geplanten Veränderungen und Novellierungen derselben besprochen. Anschließend werden die Gründe für den Eingriff in die Privatautonomie durch die Einschränkung von Vereinbarungen einer Vergütung des Auftragnehmers dargestellt. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel an dieser Preisregulierung. Der BGH entscheidet hinsichtlich der unzulässigen Unterschreitung des gesetzlich definierten Mindestsatzes streng ergebnisorientiert. Neben der Geltendmachung eines höheren Honorars wird der Fall besprochen, bei dem die vereinbarte Gesamtvergütung das nach den Mindestsätzen berechnete Honorar unterschreitet. Abschließend wird festgehalten, welche Kosten bei der Honorarberechnung außer Ansatz bleiben.

In: NJW 2012, 1795-1796