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Prof. Dr. Mathias Preussner

„Steter Tropfen höhlt den Stein”

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der rechtlichen Behandlung von Bauleistungsmängeln und konzentriert sich auf die in Literatur und Rechtsprechung diskutierte Frage, inwiefern Architekten und Bauunternehmer diesbezüglich als Gesamtschuldner in die Haftung genommen werden können. Der Verfasser führt in die Thematik ein, indem er die Entwicklung dieser Fragestellung in den letzten Jahren nachzeichnet und Stellungnahmen der Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium wiedergibt, aus denen sich ein gewisses Unbehagen mit der gesamtschuldnerischen Haftung herauslesen lässt. Im Anschluss daran untersucht er, ob die aktuelle Gesetzeslage eine ausreichende und ausgewogene Lösung bietet oder ob neue gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind. Hierzu erörtert er zunächst den gesetzlichen Rahmen mit dem Prinzip der Totalreparation für verursachte Schäden und den Möglichkeiten einer gesamtschuldnerischen Haftung und überträgt diese Grundsätze auf das Verhältnis von Architekten und Bauunternehmer. Im Anschluss daran werden Argumente aus Rechtsprechung und Literatur für eine Annahme der Gesamtschuld zusammengetragen und kritisch in Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen der Gläubiger überprüft. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass die Behandlung von Baumängeln eine Gesamtschuld von Architekten und Bauunternehmern nicht zwingend erfordert. Vielmehr sei es angesichts der drohenden erheblichen wirtschaftlichen Folgen sogar geboten, sich von einer gesamtschuldnerischen Haftung von Architekten und Bauunternehmern zu lösen.

In: BauR 2014, 751-763