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Prof. Dr. Mathias Preussner

„Erstreckt sich der Umbau- und Modernisierungszuschlag nach § 35 HOAI 2009 auch auf Erweiterungsbauten?”

§ 35 HOAI 2009 erlaubt – wie § 24 HOAI 1996 – die Vereinbarung eines Zuschlags auf das Honorar des Planers bei Umbauten und Modernisierungen des Objekts. § 23 HOAI 1996, der die getrennte Abrechnung von Umbauten und Erweiterungsbauten desselben Gebäudes vorsah, ist in der HOAI 2009 ersatzlos entfallen. Zur HOAI 1996 war weitestgehend unstreitig, dass der Umbauzuschlag auf den getrennt abzurechnenden Erweiterungsbau nicht anzuwenden war. Ungeklärt ist, ob dies unter der HOAI 2009 ebenso zu handhaben ist.

In: BauR 2012, Heft 5, S. 711 – 718