Prof. Dr. Mathias Preussner
„Die Ermittlung des Architektenhonorars: Leistungsbezogen oder preisdämpfend?“
Besprechung von BGH, Urt. v. 5.8.2010 – VII ZR 14/09 (NZBau 2010, 706 = NJW-RR 2010, 1668). Der BGH hat die Grundstruktur der HOAI auf den Punkt gebracht. Das Honorierungssystem der HOAI ist nicht darauf gerichtet, eine betriebswirtschaftlich sachgerechte Ermittlung des Architektenhonorars zu ermöglichen. Die für die Honorarberechnung ausschlaggebenden Parameter „anrechenbare Kosten“, „Leistungsbild“ und „Honorarzone“ weisen kaum Verbindung mit den betriebswirtschaftlich relevanten Kostenfaktoren auf. Eine Deckung von Honoraranspruch berechnet nach HOAI und einer betriebswirtschaftlich kalkulierten Vergütung ist eher zufällig.
In: NJW 2011, S. 1713 ff.