VERWALTUNGSRECHT

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist eines der facettenreichsten Rechtsgebiete überhaupt. Im Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern kommt es auf diesem Gebiet daher immer häufiger zu Unstimmigkeiten, bei welchen mit rechtlicher Unterstützung oft ein für alle Beteiligten befriedigendes Ergebnis erzielt werden kann.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Teilbereichen des Verwaltungsrechtes, sei es im Bau-, Erschließungsbeitrags-, Polizei-, Beamten- oder Prüfungsrecht.

Dies gilt selbstverständlich nicht nur, wenn Sie als Bürger betroffen sind, sondern auch, wenn Sie als Kommune oder sonstige Behörde entsprechende Unterstützung bei Ihrer Tätigkeit benötigen.

Auch bei öffentlichen Vergaben beraten wir Sie als ausschreibende Stelle bei allen Fragestellungen rund um die Ausschreibung oder wenn Sie als Bieter Unterstützung bei der Erarbeitung des Angebots oder bei der Durchführung von Nachprüfungsverfahren benötigen.

Unsere Expertise erfasst dabei auch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privaten in Form von öffentlich privaten Partnerschaften (PPP).

Ihre Ansprechpartner für Verwaltungsrecht: 

Fachanwalt Dr. Clemens Muñoz