Vergaberecht

Vergaberecht

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Vergaberechts und des öffentlichen Auftragswesens Hierbei beraten wir neben Städten und Gemeinden als „klassische Auftraggeber“ auch andere kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke oder Wohnungsbaugesellschaften, soweit sie vergaberechtspflichtig sind.

Unsere Beratung umfasst dabei sowohl Vergabeverfahren oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte und stehen ihnen hierbei für alle Fragen, die die Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens und deren Durchführung betreffen, zur Verfügung. Regelmäßig betrifft dies Fragen im Zusammenhang mit der 

  • Wahl der richtigen Vergabeart sowie Aufteilung in Fach- und Teillose,
  • Erstellung der Vergabeunterlagen,
  •  „richtigen“ Bekanntmachung,
  • Kommunikation mit Bietern,
  • Einhaltung von Fristen und Formalitäten oder
  • Prüfung der Angebote

Sollte es zu außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten kommen, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich sowohl im Oberschwellenbereich bei Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und im Unterschwellenbereich vor den ordentlichen Gerichten.

Ihr Ansprechpartner für Vergaberecht:

Rechtsanwalt Dr. Clemens Muñoz