FAMILIENRECHT

Im Familienrecht leisten wir umfassende Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Familiensachen:

Unsere Betreuung umfasst insbesondere

  • Beratung vor der Eheschließung, Entwurf von Eheverträgen,
  • Vertretung im Trennungsverfahren (u. a. Trennungsunterhalt, Hausrat, Ehewohnung)
  • Vertretung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Vertretung in Scheidungsverfahren und Folgesachen (u. a. nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht)
  • Beratung hinsichtlich erbrechtlicher Fragen als Folge der Scheidung
  • Beratung in Kindschaftssachen (Ehelichkeitsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung)
  • Beratung bei Fragen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Beratung und Vertretung bei Lebenspartnerschaften
  • Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten von und gegenüber nichtehelichen Kindern, insbesondere auch hinsichtlich des Unterhaltsanspruches der Kindesmutter
  • Unterhaltspflichten gegenüber pflegebedürftigen Eltern

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht:


Fachanwalt Dr. Stephan Tögel

Weitere Informationen zum Familienrecht finden Sie auch unter: www.scheidung.org