Familienrecht

Im Familienrecht leisten wir umfassende Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Familiensachen:

 

Unsere Betreuung umfasst insbesondere

  • Beratung vor der Eheschließung, Entwurf von Eheverträgen,

  • Vertretung im Trennungsverfahren (u. a. Trennungsunterhalt, Hausrat, Ehewohnung)

  • Vertretung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

  • Vertretung in Scheidungsverfahren und Folgesachen (u. a. nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht)

  • Beratung hinsichtlich erbrechtlicher Fragen als Folge der Scheidung

  • Beratung in Kindschaftssachen (Ehelichkeitsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung)

  • Beratung bei Fragen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften

  • Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten von und gegenüber nichtehelichen Kindern, insbesondere auch hinsichtlich des Unterhaltsanspruches der Kindesmutter

  • Unterhaltspflichten gegenüber pflegebedürftigen Eltern

 

 

 

 

Ihre Ansprechpartner: RAin Irene Hipskind-Esser, RA Weimer

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