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Im Familienrecht leisten wir umfassende Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Familiensachen:
Unsere Betreuung umfasst insbesondere
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Beratung vor der Eheschließung, Entwurf von Eheverträgen,
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Vertretung im Trennungsverfahren (u. a. Trennungsunterhalt, Hausrat, Ehewohnung)
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Vertretung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
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Vertretung in Scheidungsverfahren und Folgesachen (u. a. nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht)
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Beratung hinsichtlich erbrechtlicher Fragen als Folge der Scheidung
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Beratung in Kindschaftssachen (Ehelichkeitsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung)
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Beratung bei Fragen zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften
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Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten von und gegenüber nichtehelichen Kindern, insbesondere auch hinsichtlich des Unterhaltsanspruches der Kindesmutter
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Unterhaltspflichten gegenüber pflegebedürftigen Eltern
Ihre Ansprechpartner: RAin Irene Hipskind-Esser, RA Weimer
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