| Arzthaftungsrecht |
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Die Fehler eines Arztes können sowohl für den Arzt als auch den Patienten sehr weit reichende Folgen haben. Hier ist es bereits in einem frühen Verfahrensstadium sinnvoll, Hilfe durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Wir vertreten im Arzthaftungsrecht bzw. der Krankenhausträgerhaftung Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen im Haftpflichtprozess. Ferner übernehmen wir die Verteidigung von Ärzten in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen ärztlichen Kunstfehlern, die dem Arzt vorgeworfen werden.
Ihr Ansprechpartner: RA Michael Rauser |