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Die Einführung skizziert die wesentlichen Änderungen und ermöglicht den ersten Einstieg. Mit der Gegenüberstellung der alten und der neuen Vorschriften finden Sie auf einen Blick die bekannten Paragrafen der alten HOAI und die dazu korrespondierende neue Regelung der HOAI 2009. Jede Änderung ist kommentiert und so sofort verständlich. Das neue Berechungssystem wird im Einzelnen erläutert. >Materialien zum Gesetzgebungsverfahren; sie liefern die notwendigen Hintergrundinformationen Taktische Anweisungen für Vertragsverhandlungen Hinweise zur Abrechnung der jetzt frei vereinbaren Beratungsleistungen und Besonderen Leistungen Einführung in die neue HOAI 2009« Text der HOAI 2009 Kommentierung der HOAI 2009 Synopse HOAI alt gegen HOAI 2009 und umgekehrt Ausführliche »Begründung« der HOAI 2009 durch die Bundesregierung
1. Bücher Mathias Preussner Der fachkundige Bauherr Baurechtliche Schriften Band 46, 202 Seiten Werner Verlag, 1998 Buch ISBN 3-8041-2980-3 Inhalt Um die einzelnen Problemkreise möglichst plastisch darzustellen, schildert der Verfasser die Sachverhalte von vierzig Grundsatzentscheidungen. An die Darstellung der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinungen schließt sich dann jeweils die Stellungnahme des Autors an. Dabei erteilt er der vor allem in der Rechtsprechung weit verbreiteten Tendenz, die „Fachkunde“ als „Gerechtigkeitskorrektiv“ zu benutzen, eine deutliche Absage. Stattdessen fordert der Verfasser, allein das berechtigte Vertrauen des Unternehmers in die Fachkunde des Bauherrn zu schützen.
Hrsg.: Henssler, Martin; Koch, Ludwig Hier: Preussner, Die Mediation im öffentlichen Recht Deutscher Anwaltverlag, 2000 ISBN: 3-8240-0563-8 Gerichtsverfahren sind lang und teuer. Auch immer mehr Unternehmen entdecken daher die Mediation als schnellere und preiswertere Methode der Konfliktlösung. Erfahrene Autoren schildern Ihnen, wie der Anwalt dieses interessante Betätigungsfeld für sich erschließen und wirtschaftlich nutzbar machen kann. Sie erklären, wie man Mediator wird, wie Mediation funktioniert, welche berufsrechtlichen Aspekte der Anwalt zu beachten hat und wie man als Jurist mit Angehörigen anderer Berufsgruppen zusammenarbeitet. Honorar- und Haftungsfragen werden ebenso erläutert wie die Rolle der Mediation in wesentlichen Rechtsbereichen: Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, öffentliches Recht und Strafrecht. Sichern Sie sich Ihren Platz in einem wachsenden und lukrativen Markt: Hätten sich Anwaltschaft und Satzungsversammlung der Mediation verschlossen, wäre das mit Sicherheit der größte Fehler des Jahrzehnts gewesen (Prof. Dr. U. Wesel in seiner Rede anlässlich des 50. DAT in Bonn 1999).
Handbuch zur Vertragsgestaltung, Vertragsabwicklung und Prozessführung im privaten und öffentlichen Baurecht Band 1: Privates Baurecht Kommentierungen, Musterverträge, Schriftsätze, Formulare Checklisten Hier Preussner, Bau- und Architektenverträge mit Auslandsbeziehungen Werner Verlag, Neuwied, Zweite Auflage 2005 Buch ISBN 3-8041-4980-4 Inhalt Dieses in Inhalt und Umfang einzigartige Handbuch bietet dem Baujuristen oder -techniker eine Sammlung praxisorientierter Musterverträge, Schriftsätze, Formulare und Checklisten für das gesamte öffentliche und private Baurecht. Ergänzt werden die Formblätter durch kompetente Kommentare führender Baurechtler. Bei dem Werk handelt es sich um eine umfassende Formularsammlung mit weiterführenden Kommentierungen. Der Titel wird sowohl das gesamte private als auch das öffentliche Recht, das materielle wie das Prozessrecht abdecken. Mit diesem Vollständigkeitsanspruch wird derzeit kein anderes baurechtliches Vertrags- und Formularhandbuch am Markt angeboten.
Werner Seifert / Mathias Preussner Praxis des Baukostenmanagements mit Erläuterungen zu beiden Fassungen der DIN 276, 424 Seiten Werner Verlag, 3. Auflage 2009 Buch ISBN 3-8041-3184-0 Inhalt Praxisorientiert zeigen die Autoren auf, wie umfassendes und effizientes Kostenmanagement durch Architekten und Ingenieure nach heutigen Anforderungen aussieht und wie Kostensicherheit wirkungsvoll erreicht wird. Ergänzend dazu werden in der Neuauflage Fragen der Haftung und Verjährung im Bereich der Baukosten behandelt. Dabei stehen die Kostenplanung nach DIN 276, aber auch darüber hinausgehende Maßnahmen der Kostenkontrolle, Kostenverfolgung, Kostenfortschreibung und Kostensteuerung im Vordergrund. Das Buch bietet umfangreiche Grundlageninformationen und Erläuterungen zur Kostengruppenzuordnung nach beiden DIN-276-Fassungen in einem besonderen Praxisteil eine Gesamtübersicht über Maßnahmen der Baukostenplanung, durchgängig von der Grundlagenermittlung bis zum Abschluss einer Baumaßnahme.
Baurecht im Wandel Aktuelles Bauvertrags- und Bauprozessrecht vor dem Hintergrund der neuesten Änderungen Festgabe für Steffen Kraus Hier Preussner, Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf das Baurecht Werner Verlag 2003, 456 Seiten Buch ISBN 3-8041-1607-8
Jahrbuch Baurecht 2002 Hrsg.: Kapellmann/ Vygen Hier Preussner, Die Gerichtsstandsvereinbarung in Architektenverträgen mit Auslandsbeziehung Werner Verlag, 2002 ISBN3-8041-4902-2
Hrsg.: Prof. Dr. Reinhold Thode/Prof. Dr. Axel Wirth/Dr. Johann Kuffer Hier Preussner: „Die Haftung des Architekten“ und „Die Abnahme des Architektenwerkes“ Beck Verlag 2004 Das neue Praxishandbuch erläutert alle wichtigen Aspekte des Architektenrechts. Es erlaubt sowohl die sichere Lösung komplexer architektenrechtlicher Probleme als auch die schnelle Bewältigung alltäglicher Fälle. Die Darstellung legt die Schwerpunkte auf besonders praxiswichtige Themen wie Vertragsanbahnung, Vertragsgestaltung, Vertragsdurchführung und Haftungsfragen.
Festschrift für Reinhold Thode zum 65. Geburtstag Hrsg.: Kniffka, Rolf; Quack, Friedrich; Vogel, Thomas; Wagner, Klaus R. Hier Preussner: „Die Pflicht zur Kooperation – und ihre Grenzen“ Beck Verlag, 1.Auflage 2005, Prof. Dr. Reinhold Thode hat als stellvertretender Vorsitzender des für das private Baurecht zuständigen VII. Zivilsenates des BGH wie kein zweiter dieses Rechtsgebiet geprägt und auf seine Entwicklung entscheidenden Einfluss ausgeübt. Er ist Kommentator und Herausgeber von einschlägigen Werken und hat in zahlreichen Aufsätzen und Vorträgen seine glänzenden analytischen, aber auch didaktischen Fähigkeiten unter Beweis gestellt. Zu Ehren seines 65. Geburtstags versammelt diese Festschrift Beiträge von 35 namhaften Autoren aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Die Beiträge zeigen das große Spektrum des Baujuristen, das sich nicht auf rein juristische Fragestellung beschränkt, sondern auch technische und baubetriebliche Bereiche einschließt. Baurecht, Bauträgerrecht, Baupraxis (Bauprozess, Sachverständige, Anwaltsberatung), Vergaberecht, Vertrags-, Haftungs- und Honorarrecht der Architekten und Ingenieure, Recht der Sicherheiten am Bau, Europarecht;Internationales Privatrecht, Kapitalanlagerecht.
Mathias Preussner Privates Baurecht BWV - BERLINER WISSENSCHAFTS-VERLAG, 2005 ISBN 3830509677 Eine Gesamtdarstellung des privaten Baurechts in kompakter Form. Das Buch ist konzipiert für Anwälte, die sich erste Kenntnisse im privaten Baurecht aneignen wollen. Grundlage ist der Kurs „Anwaltsausbildung“ an der Fernuniversität Hagen.
Festschrift für Prof. Dr. Gerd Motzke „Recht und Gerechtigkeit am Bau“ Hier Preussner: „Die Auslegung des Architektenvertrages“ C.H. Beck Verlag, München, Juli 2006 ISBN: 3 406 55050 9
Festschrift für Prof. Dr. Hans Ganten „Rechtshandbuch des ganzheitlichen Bauens“ Hier Preussner: „Architekt und Nacherfüllung“ Vieweg-Verlag, Wiesbaden, September 2007 ISBN 978-3-8348-0405-1
Motzke/ Preussner/ Kehrberg/ Kesselring Die Haftung des Architekten 9. Auflage 2008 In dem Band werden die unterschiedlichen Leistungspflichten des Architekten und die daraus resultierenden Haftungstatbestände umfassend, systematisch und praxisnah dargestellt sowie Lösungsansätze insbesondere bei Grenzfällen herausgearbeitet. Werner-Verlag, Neuwied, September 2008 ISBN: 978-3-8041-1205-6 Hier: „Haftung des Architekten“ und „Haftungsfragen in der Abwicklung - Leistungsphasen 1 - 4“
Mathias Preussner Die neue HOAI 2009: Leitfaden für das neue Recht. 1. Auflage 2009 Vereinfacht die Arbeit mit der neuen HOAI Außerdem finden Sie: Aus dem Inhalt Sichere Orientierung für Architekten und Ingenieure, Bauherrn und ihre Berater, Baujuristen in Anwalt- und Bauwirtschaft, Gerichten und Behörden. Verlag: C.H. Beck Verlag, München; 1. Auflage. (November 2009) ISBN: 978-3406590832
2. Aufsätze:
"Das Recht auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren" Einführung. - Der Regelungsumfang des § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz. - Einschränkungen des Anspruchs auf Akteneinsicht. - Technischer Ablauf der Akteneinsicht. - Rechtsmittel gegen die Versagung der Akteneinsicht. Verwaltungsblätter Baden-Württemberg 1982, 1 ff.
"Das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB" Grundsätzliches. - Tatbestandsmerkmale. - Auslegung. - Einzelfälle aus der Rechtsprechung. - Verfahrensablauf. In: Verwaltungsblätter Baden-Württemberg, 1990, S. 1 ff.
"Voller Honoraranspruch des Architekten trotz unvollständiger Teilleistungen?" Bei unvollständigen Teilleistungen ist § 5 II HOAI analog anzuwenden. In: Baurecht 1991, 683 ff.
"Das Risiko bauplanungsrechtlicher Änderungen nach Einreichung des Bauantrages" Schon vor Abnahme der Genehmigungsplanung trägt der Bauherr analog § 645 BGB die Vergütungsgefahr für eine nachträgliche Änderung der bauplanungsrechtlichen Vorgaben. Der Architekt erhält dann für die bereits erbrachten Planungsleistungen Honorar und Ersatz seiner Auslagen. Ist die Ausführung des Bauprojekts durch die geänderte bauplanungsrechtliche Situation unmöglich geworden oder ist sie dem Bauherrn nicht mehr zumutbar, wird der Architekt nach § 275 BGB von seiner Leistungspflicht frei. In: Baurecht 2001, 697 ff.
"Das neue Werkvertragsrecht im BGB 2002" Übersicht über die Änderungen im Werkvertragsrecht durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. In: Baurecht 2002, 231 ff.
"Die VOB/B ist tot!" In den §§ 308 Nr. 5 und 309 Nr. 8b, ff. BGB werden zwei einzelne Klauseln der VOB/B privilegiert, sofern die VOB/B "insgesamt" vereinbart worden ist. Ein anderes Verständnis dieser Normen ist nach ihrem klaren Wortsinn ausgeschlossen, "wenn der Sprache nicht Gewalt angetan werden soll". Der Gesetzgeber hat sich für die restriktive Komponente der BGH-Rechtsprechung entschieden und die extensive, die VOB/B vollinhaltlich schützende Variante nicht in Betracht gezogen. In: Baurecht 2002, 1602 ff.
„Der Honoraranspruch des Architekten bei Verlängerung der Bauzeit“ Die HOAI setzt einer Berücksichtigung des Zeitaufwands des Architekten oder Fachplaners enge Grenzen. In der Praxis sind Fälle häufig, in denen Bauzeitüberschreitungen vorhersehbar sind, und andererseits Konstellationen, in denen das Risiko einer Bauverzögerung nicht absehbar ist. Der Beitrag untersucht, gegliedert nach diesen beiden Fallgruppen, welche Wege und vertraglichen Regelungen es für den Architekten gibt, das Risiko einer über das übliche Maß hinaus gehenden Bauzeit zu beherrschen. In: Baurecht 2006, Heft 1a, S. 203 ff.
„Die Leistungspflichten des Architekten, wenn eine konkrete Leistungsbeschreibung fehlt“ Der Beitrag behandelt die Frage, welche Leistungen ein Architekt schuldet, wenn die Leistungen im Vertrag nicht, auch nicht durch Bezugnahme auf Paragraph 15 Absatz 2 HOAI, beschrieben sind. Ausgehend von Paragraph 633 Absatz 2 Satz 2 Nr.2 BGB wird anhand der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgezeigt, das die dann geschuldete übliche Beschaffenheit des Architektenwerks diejenigen Leistungen beinhaltet, die als Grundleistungen in Paragraph 15 Absatz 2 HOAI enthalten sind. In: Baurecht 2006, Heft 6, S. 898 ff.
„Bedarfsplanung nach DIN 18205: Der Schlüssel zur erfolgreichen Architektenplanung“ Die sinnvolle Gestaltung des Architektenvertrags gehört zu den Herausforderungen des Bauvertragsrechts. Schwierig wird es, wenn der Bauherr noch keine konkrete Bauentscheidung getroffen hat und er sich bereits bei der Entwicklung des Baukonzepts der Hilfe eines Architekten bedienen will. Dann hat er noch keinen Bedarf an herkömmlichen, nach den Leistungsbildern der HOAI zu vergütenden Planungsleistungen, die er zudem kaum definieren kann. Der Autor findet die Lösung des Problems in der Anwendung der bisher kaum in den Blickpunkt geratenen DIN 18205, Bedarfsplanung im Bauwesen.. Sie stellt in ihrem Anhang detaillierte Prüflisten zur Verfügung, die eine Strukturierung und Vereinheitlichung der Bedarfsplanung ermöglichen. In: Baurecht 2009, Heft 3, S. 415 ff.
„Die neue HOAI 2009“ Der Beitrag gibt einen Überblick über die am 18.8.2009 in Kraft getretene Neuregelung der HOAI (BGBl. I s. 2732) In: BauR 2010, Heft 2a, S. 340 ff. |