Publikationen

Die Einführung skizziert die wesentlichen Änderungen und ermöglicht den ersten Einstieg. Mit der Gegenüberstellung der alten und der neuen Vorschriften finden Sie auf einen Blick die bekannten Paragrafen der alten HOAI und die dazu korrespondierende neue Regelung der HOAI 2009. Jede Änderung ist kommentiert und so sofort verständlich. Das neue Berechungssystem wird im Einzelnen erläutert. >Materialien zum Gesetzgebungsverfahren; sie liefern die notwendigen Hintergrundinformationen Taktische Anweisungen für Vertragsverhandlungen Hinweise zur Abrechnung der jetzt frei vereinbaren Beratungsleistungen und Besonderen Leistungen Einführung in die neue HOAI 2009« Text der HOAI 2009 Kommentierung der HOAI 2009 Synopse HOAI alt gegen HOAI 2009 und umgekehrt Ausführliche »Begründung« der HOAI 2009 durch die Bundesregierung

1. Bücher

Mathias Preussner

Der fachkundige Bauherr

Baurechtliche Schriften Band 46, 202 Seiten  

Werner Verlag, 1998

Buch ISBN 3-8041-2980-3

Inhalt
Ausgangspunkt der vorliegenden Monographie sind die praktischen Erfahrungen des Autors in baurechtlichen Streitigkeiten: Häufig wird dort die Fachkunde des Bauherrn oder der vom Bauherrn eingeschalteten Berater von den Gerichten als Argument für eine Erwei­terung seiner Vertragspflichten und eine Verkürzung seiner vertraglichen Ansprüche verwandt. Der Verfasser stellt die Frage: Ist es tatsächlich richtig, dass ein Mehr an Wissen und Fähigkeiten ein weniger an Rechtspositionen nach sich ziehen soll? Der Autor analysiert den Einfluss des Merkmals „Fachkunde“ auf die vielfältigen rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Unternehmer. Untersucht wird der gesamte Ablauf des Baugeschehens – vom vorvertraglichen Stadium der Vertragsverhandlungen bis zur Gewährleistung nach Abschluss der Bauarbeiten.

Um die einzelnen Problemkreise möglichst plastisch darzustellen, schildert der Verfasser die Sachverhalte von vierzig Grundsatzentscheidungen. An die Darstellung der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinungen schließt sich dann jeweils die Stellung­nahme des Autors an. Dabei erteilt er der vor allem in der Rechtsprechung weit verbreiteten Tendenz, die „Fachkunde“ als „Gerechtigkeitskorrektiv“ zu benutzen, eine deutliche Ab­sage. Stattdessen fordert der Verfasser, allein das berechtigte Vertrauen des Unternehmers in die Fachkunde des Bauherrn zu schützen.

  

 

Hrsg.: Henssler, Martin; Koch, Ludwig

Hier: Preussner, Die Mediation im öffentlichen Recht

Deutscher Anwaltverlag,  2000

ISBN: 3-8240-0563-8

Gerichtsverfahren sind lang und teuer. Auch immer mehr Unternehmen entdecken daher die Mediation als schnellere und preiswertere Methode der Konfliktlösung. Erfahrene Autoren schildern Ihnen, wie der Anwalt dieses interessante Betätigungsfeld für sich erschließen und wirtschaftlich nutzbar machen kann. Sie erklären, wie man Mediator wird, wie Mediation funktioniert, welche berufsrechtlichen Aspekte der Anwalt zu beachten hat und wie man als Jurist mit Angehörigen anderer Berufsgruppen zusammenarbeitet. Honorar- und Haftungsfragen werden ebenso erläutert wie die Rolle der Mediation in wesentlichen Rechtsbereichen: Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, öffentliches Recht und Strafrecht. Sichern Sie sich Ihren Platz in einem wachsenden und lukrativen Markt: Hätten sich Anwaltschaft und Satzungsversammlung der Mediation verschlossen, wäre das mit Sicherheit der größte Fehler des Jahrzehnts gewesen (Prof. Dr. U. Wesel in seiner Rede anlässlich des 50. DAT in Bonn 1999).

 

Handbuch zur Vertragsgestaltung, Vertragsabwicklung und Prozessführung im privaten und öffentlichen Baurecht Band 1: Privates Baurecht

Kommentierungen, Musterverträge, Schriftsätze, Formulare Checklisten

Hier Preussner, Bau- und Architektenverträge mit Auslandsbeziehungen

Werner Verlag, Neuwied, Zweite Auflage 2005

Buch ISBN 3-8041-4980-4

Inhalt

Dieses in Inhalt und Umfang einzigartige Handbuch bietet dem Baujuristen oder -techniker eine Sammlung praxisorientierter Musterverträge, Schriftsätze, Formulare und Checklisten für das gesamte öffentliche und private Baurecht. Ergänzt werden die Formblätter durch kompetente Kommentare führender Baurechtler.

Bei dem Werk handelt es sich um eine umfassende Formularsammlung mit weiterführenden Kommentierungen. Der Titel wird sowohl das gesamte private als auch das öffentliche Recht, das materielle wie das Prozessrecht abdecken. Mit diesem Vollständigkeitsanspruch wird derzeit kein anderes baurechtliches Vertrags- und Formularhandbuch am Markt angeboten.

 

Werner Seifert / Mathias Preussner

Praxis des Baukostenmanagements

mit Erläuterungen zu beiden Fassungen der DIN 276, 424 Seiten

Werner Verlag, 3. Auflage 2009

Buch ISBN 3-8041-3184-0

Inhalt

Praxisorientiert zeigen die Autoren auf, wie umfassendes und effizientes Kostenmanagement durch Architekten und Ingenieure nach heutigen Anforderungen aussieht und wie Kostensicherheit wirkungsvoll erreicht wird. Ergänzend dazu werden in der Neuauflage Fragen der Haftung und Verjährung im Bereich der Baukosten behandelt.

Dabei stehen die Kostenplanung nach DIN 276, aber auch darüber hinausgehende Maßnahmen der Kostenkontrolle, Kostenverfolgung, Kostenfortschreibung und Kostensteuerung im Vordergrund.

Das Buch bietet umfangreiche Grundlageninformationen und Erläuterungen zur Kostengruppenzuordnung nach beiden DIN-276-Fassungen in einem besonderen Praxisteil eine Gesamtübersicht über Maßnahmen der Baukostenplanung, durchgängig von der Grundlagenermittlung bis zum Abschluss einer Baumaßnahme.

 

Baurecht im Wandel

Aktuelles Bauvertrags- und Bauprozessrecht vor dem Hintergrund der neuesten Änderungen

Festgabe für Steffen Kraus

Hier Preussner, Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf das Baurecht

Werner Verlag 2003, 456 Seiten

Buch ISBN 3-8041-1607-8

 

Jahrbuch Baurecht 2002

Hrsg.: Kapellmann/ Vygen

Hier Preussner, Die Gerichtsstandsvereinbarung in Architektenverträgen mit Auslandsbeziehung

Werner Verlag, 2002

ISBN3-8041-4902-2

  

 

Hrsg.: Prof. Dr. Reinhold Thode/Prof. Dr. Axel Wirth/Dr. Johann Kuffer

Hier Preussner: „Die Haftung des Architekten“ und „Die Abnahme des Architektenwerkes“

Beck Verlag 2004

ISBN 3-406-50217-2

Das neue Praxishandbuch erläutert alle wichtigen Aspekte des Architektenrechts. Es erlaubt sowohl die sichere Lösung komplexer architektenrechtlicher Probleme als auch die schnelle Bewältigung alltäglicher Fälle. Die Darstellung legt die Schwerpunkte auf besonders praxiswichtige Themen wie Vertragsanbahnung, Vertragsgestaltung, Vertragsdurchführung und Haftungsfragen.
Die Herausgeber sind führende Juristen, die das Architektenrecht in der Praxis maßgeblich mitgestalten. Prof. Dr. Reinhold Thode und Dr. Johann Kuffer sind Richter des für Architekten- und Baurecht zuständigen Zivilsenats des BGH; Prof. Dr. Axel Wirth ist Inhaber des einzigen Lehrstuhls für Baurecht in Deutschland an der TU Darmstadt.

 

Festschrift für Reinhold Thode zum 65. Geburtstag

Hrsg.: Kniffka, Rolf; Quack, Friedrich; Vogel, Thomas; Wagner, Klaus R.

Hier Preussner: „Die Pflicht zur Kooperation – und ihre Grenzen“ 

Beck Verlag, 1.Auflage 2005,
ISBN: 3-406-52697-7

Prof. Dr. Reinhold Thode hat als stellvertretender Vorsitzender des für das private Baurecht zuständigen VII. Zivilsenates des BGH wie kein zweiter dieses Rechtsgebiet geprägt und auf seine Entwicklung entscheidenden Einfluss ausgeübt. Er ist Kommentator und Herausgeber von einschlägigen Werken und hat in zahlreichen Aufsätzen und Vorträgen seine glänzenden analytischen, aber auch didaktischen Fähigkeiten unter Beweis gestellt. Zu Ehren seines 65. Geburtstags versammelt diese Festschrift Beiträge von 35 namhaften Autoren aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Die Beiträge zeigen das große Spektrum des Baujuristen, das sich nicht auf rein juristische Fragestellung beschränkt, sondern auch technische und baubetriebliche Bereiche einschließt. Baurecht, Bauträgerrecht, Baupraxis (Bauprozess, Sachverständige, Anwaltsberatung), Vergaberecht, Vertrags-, Haftungs- und Honorarrecht der Architekten und Ingenieure, Recht der Sicherheiten am Bau, Europarecht;Internationales Privatrecht, Kapitalanlagerecht.

 

Mathias Preussner

Privates Baurecht

BWV - BERLINER WISSENSCHAFTS-VERLAG, 2005

ISBN 3830509677

Eine Gesamtdarstellung des privaten Baurechts in kompakter Form. Das Buch ist konzipiert für Anwälte, die sich erste Kenntnisse im privaten Baurecht aneignen wollen. Grundlage ist der Kurs „Anwaltsausbildung“  an der Fernuniversität Hagen. 


 

Festschrift für Prof. Dr. Gerd Motzke

„Recht und Gerechtigkeit am Bau“

Hier Preussner: „Die Auslegung des Architektenvertrages“

C.H. Beck Verlag, München, Juli 2006

ISBN: 3 406 55050 9

 

Festschrift für Prof. Dr. Hans Ganten

„Rechtshandbuch des ganzheitlichen Bauens“

Hier Preussner: „Architekt und Nacherfüllung“ 

Vieweg-Verlag,  Wiesbaden, September 2007

ISBN 978-3-8348-0405-1

 

Motzke/ Preussner/ Kehrberg/ Kesselring

Die Haftung des Architekten

9. Auflage 2008

In dem Band werden die unterschiedlichen Leistungspflichten des Architekten und die daraus resultierenden Haftungstatbestände umfassend, systematisch und praxisnah dargestellt sowie Lösungsansätze insbesondere bei Grenzfällen herausgearbeitet.

Werner-Verlag, Neuwied, September 2008

ISBN: 978-3-8041-1205-6

Hier: „Haftung des Architekten“ und „Haftungsfragen in der Abwicklung - Leistungsphasen 1 - 4“


 

Mathias Preussner

Die neue HOAI 2009: Leitfaden für das neue Recht.

1. Auflage 2009

Vereinfacht die Arbeit mit der neuen HOAI

Außerdem finden Sie:

Aus dem Inhalt

Sichere Orientierung

für Architekten und Ingenieure, Bauherrn und ihre Berater, Baujuristen in Anwalt- und Bauwirtschaft, Gerichten und Behörden.

Verlag: C.H. Beck Verlag, München; 1. Auflage. (November 2009)

ISBN: 978-3406590832

 

2. Aufsätze:

 

"Das Recht auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren"

Einführung. - Der Regelungsumfang des § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz. - Einschränkungen des Anspruchs auf Akteneinsicht. - Technischer Ablauf der Akteneinsicht. - Rechtsmittel gegen die Versagung der Akteneinsicht.

Verwaltungsblätter Baden-Württemberg 1982, 1 ff.

 

"Das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB"

Grundsätzliches. - Tatbestandsmerkmale. - Auslegung. - Einzelfälle aus der Rechtsprechung. - Verfahrensablauf.

In: Verwaltungsblätter Baden-Württemberg, 1990, S. 1 ff.

 

"Voller Honoraranspruch des Architekten trotz unvollständiger Teilleistungen?"

Bei unvollständigen Teilleistungen ist § 5 II HOAI analog anzuwenden.

In: Baurecht 1991, 683 ff.

 

"Das Risiko bauplanungsrechtlicher Änderungen nach Einreichung des Bauantrages"

Schon vor Abnahme der Genehmigungsplanung trägt der Bauherr analog § 645 BGB die Vergütungsgefahr für eine nachträgliche Änderung der bauplanungsrechtlichen Vorgaben. Der Architekt erhält dann für die bereits erbrachten Planungsleistungen Honorar und Ersatz seiner Auslagen. Ist die Ausführung des Bauprojekts durch die geänderte bauplanungsrechtliche Situation unmöglich geworden oder ist sie dem Bauherrn nicht mehr zumutbar, wird der Architekt nach § 275 BGB von seiner Leistungspflicht frei.

In: Baurecht 2001, 697 ff.

 

"Das neue Werkvertragsrecht im BGB 2002"

Übersicht über die Änderungen im Werkvertragsrecht durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.

In: Baurecht 2002, 231 ff.

 

"Die VOB/B ist tot!"

In den §§ 308 Nr. 5 und 309 Nr. 8b, ff. BGB werden zwei einzelne Klauseln der VOB/B privilegiert, sofern die VOB/B "insgesamt" vereinbart worden ist. Ein anderes Verständnis dieser Normen ist nach ihrem klaren Wortsinn ausgeschlossen, "wenn der Sprache nicht Gewalt angetan werden soll". Der Gesetzgeber hat sich für die restriktive Komponente der BGH-Rechtsprechung entschieden und die extensive, die VOB/B vollinhaltlich schützende Variante nicht in Betracht gezogen.

In: Baurecht 2002, 1602 ff.

 

„Der Honoraranspruch des Architekten bei Verlängerung der Bauzeit“

Die HOAI setzt einer Berücksichtigung des Zeitaufwands des Architekten oder Fachplaners enge Grenzen. In der Praxis sind Fälle häufig, in denen Bauzeitüberschreitungen vorhersehbar sind, und andererseits Konstellationen, in denen das Risiko einer Bauverzögerung nicht absehbar ist. Der Beitrag untersucht, gegliedert nach diesen beiden Fallgruppen, welche Wege und vertraglichen Regelungen es für den Architekten gibt, das Risiko einer über das übliche Maß hinaus gehenden Bauzeit zu beherrschen.  

In: Baurecht 2006, Heft 1a, S. 203 ff.

 

„Die Leistungspflichten des Architekten, wenn eine konkrete Leistungsbeschreibung fehlt“

Der Beitrag behandelt die Frage, welche Leistungen ein Architekt schuldet, wenn die Leistungen im Vertrag nicht, auch nicht durch Bezugnahme auf Paragraph 15 Absatz 2 HOAI, beschrieben sind. Ausgehend von Paragraph 633 Absatz 2 Satz 2 Nr.2 BGB wird anhand der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgezeigt, das die dann geschuldete übliche Beschaffenheit des Architektenwerks diejenigen Leistungen beinhaltet, die als Grundleistungen in Paragraph 15 Absatz 2 HOAI enthalten sind.

In: Baurecht 2006, Heft 6, S. 898 ff.

 

„Bedarfsplanung nach DIN 18205: Der Schlüssel zur erfolgreichen Architektenplanung“

Die sinnvolle Gestaltung des Architektenvertrags gehört zu den Herausforderungen des Bauvertragsrechts. Schwierig wird es, wenn der Bauherr noch keine konkrete Bauentscheidung getroffen hat und er sich bereits bei der Entwicklung des Baukonzepts der Hilfe eines Architekten bedienen will. Dann hat er noch keinen Bedarf an herkömmlichen, nach den Leistungsbildern der HOAI zu vergütenden Planungsleistungen, die er zudem kaum definieren kann. Der Autor findet die Lösung des Problems in der Anwendung der bisher kaum in den Blickpunkt geratenen DIN 18205, Bedarfsplanung im Bauwesen.. Sie stellt in ihrem Anhang detaillierte Prüflisten zur Verfügung, die eine Strukturierung und Vereinheitlichung der Bedarfsplanung ermöglichen.

In: Baurecht 2009, Heft 3, S. 415 ff.

 

„Die neue HOAI 2009“  

Der Beitrag gibt einen Überblick über die am 18.8.2009 in Kraft getretene Neuregelung der HOAI (BGBl. I s. 2732)

In: BauR 2010, Heft 2a, S. 340 ff.