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Prof. Dr. Mathias Preussner

„Zur Frage der Unwirksamkeit des Baukostenverinbarungsmodells nach HOAI  – Anmerkung zum Urteil des BGH vom 24.04.2014 -VII ZR 164/13”

Der Verfasser beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Urteil des BGH vom 24.04.2014 (VII ZR 164/13; MDR 2014, 649). Im Mittelpunkt der Entscheidung stehe die Unwirksamkeitserklärung des § 6 Abs. 2 HOAI 2009 (juris: HOAI) einerseits und die des § 6 Abs. 3 HOAI 2013 andererseits. In diesem Zusammenhang macht er darauf aufmerksam, dass bereits früher Stimmen in der Literatur und verschiedene Gutachten zu der Auffassung gelangt seien, dass § 6 Abs. 2 HOAI 2009 zu streichen ist. Trotz aller Kritik habe man das Baukostenvereinbarungsmodell in der neuen Fassung der Verordnung aufrecht erhalten. Im Folgenden zeigt der Autor auf, aus welchen Gründen die Baukostenvereinbarung mit dem Vergütungssystem der HOAI nicht zu vereinbaren sei. Insbesondere sei problematisch gewesen, ob auch Vereinbarungen die jenseits der Mindest- und Höchstsätze liegen, gültig sind. Der Senat sehe in dieser Über- bzw. Unterschreitungsmöglichkeit einen Verstoß gegen Art. 10 § 1 und § 2 MRVG (juris: MietRVerbG).

In: NJW 2014, 2357-2358