VERKEHRS- UNFALL- & LEASINGRECHT

Verkehrs- / Unfall- / Leasingrecht

Wir regulieren für Sie sämtliche Unfallschäden, angefangen vom Schaden an Ihrem Fahrzeug einschließlich der Wertminderung, den Gutachterkosten und dem Nutzungsausfall oder den Kosten für Ihren Mietwagen. Haben Sie einen Personenschaden erlitten, so machen wir Ihren Schmerzensgeldanspruch, Ihren erlittenen Verdienstausfall, den Haushaltsführungsschaden und alle weiteren damit zusammenhängenden Schadenspositionen geltend.

Bei den auftretenden komplexen Fragen zu Ihrem Leasingvertrag sind wir ebenfalls kompetente Ansprechpartner. Wir begleiten Sie in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen vom Vertragsschluss, bei der Vertragsdurchführung, Fragen der Schadensabwicklung, den Pflichten des Leasingnehmers, der Sachmängelhaftung und der Rückgabe Ihres Fahrzeugs nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrs- / Unfall- / Leasingrecht:

Rechtsanwalt Michael Rauser