ÖFFENTLICHES BAURECHT

Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht stehen für den Einzelnen meist Fragestellungen zur Zulässigkeit des eigenen Bauvorhabens oder zu Bauvorhaben von Nachbarn in der näheren Umgebung im Vordergrund.

Aufgrund der Vielzahl der öffentlich-rechtlichen Normen, die in einem Baugenehmigungs- oder Bauvorbescheidsverfahren zu prüfen sind und den teils – wie z.B. im Rahmen der Angrenzeranhörung – sehr knapp bemessenen Prüfungsfristen, empfiehlt sich hier von Anfang an eine fachkundige rechtliche Beratung und Prüfung der jeweiligen Bauunterlagen. So lassen sich oft unnötige Kosten durch notwendig werdende mehrfache Antragsstellung oder durch Widerspruchs- und Klageverfahren vermeiden.

Auch Kommunen und Baurechtsbehörden unterstützen wir regelmäßig bei der Prüfung kritischer Bauvorhaben oder im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren gegen erteilte Baugenehmigungen oder Rückbauverfügung. Ebenso regelmäßig belgeiten wir Kommunen bei der Aufstellung oder Abänderung von Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen, überprüfen bestehende Pläne auf eventuelle Fehler und deren (Un-)Beachtlichkeit. Außerdem beraten wir Sie bei Verhandlungen über städtebauliche Verträge jeglicher Art und liefern entsprechende Vertragsentwürfe.

Ihr Ansprechpartner für Öffentliches Baurecht:

Fachanwalt Dr. Clemens Muñoz