BAURECHT & ARCHITEKTENRECHT

Baurecht, Architektenrecht

Wir lösen Ihre Probleme rund um den Bau und die Abwicklung von Immobilien.

Sowohl vor als auch während der Errichtungsphase ist die Einschaltung des Anwaltes sinnvoll, um Fehler bei der Eingehung von Verträgen mit Architekten, Fachingenieuren und bauausführenden Firmen zu vermeiden.

Im Baugenehmigungsverfahren unterstützen wir Sie gegenüber den am Verfahren beteiligten Behörden und Nachbarn.

Bei öffentlichen Vergaben beraten wir die ausschreibende Stelle bei allen Fragestellungen rund um die Ausschreibung, Bieter hinsichtlich der Erarbeitung des Angebots und der Durchführung von Nachprüfungsverfahren. Unsere Expertise erfasst auch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privaten in Form von öffentlich privaten Partnerschaften (PPP).

Wir klären Ihre Rechtsfragen, entwickeln ein taktisches Konzept und leiten die erforderlichen Maßnahmen ein. In erster Linie sind wir dabei bestrebt, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Bei multipolaren Streitigkeiten übernehmen wir auch die Funktion eines Mediators oder Schlichters.

In gerichtlichen Verfahren vertreten wir Auftragnehmer und Auftraggeber, Architekten und andere Baubeteiligte. Dabei geben wir aus Erfahrung dem selbständigen Beweisverfahren den Vorzug vor einer unmittelbaren Klageerhebung.

Ihre Ansprechpartner für Baurecht, Architektenrecht:

Fachanwalt Prof. Mathias Preussner